Schweißgeräte & Maschinen zur Rohrbearbeitung mieten

Einfach mieten und flexibel bleiben.

Wir bieten Mietmaschinen zur Kurz- und Langzeitmiete an
– eine kostengünstige Alternative zum Kauf.

Ein Angebot von Orbitalum

Zur Überbrückung Ihrer kurz- oder langfristigen Engpässe bieten wir Ihnen ein großes Sortiment an Maschinen und passendem Zubehör an, auf das Sie jederzeit sorglos bauen können.
Unser Mietpool umfasst beinahe alle Maschinen und Geräte, die wir auch im Verkaufssortiment haben.

Bei Ihnen kommt nur das Equipment zum Einsatz, welches Sie tatsächlich benötigen und die Kosten entstehen nur für die Mietdauer – zu fairen Preisen.

Und wenn Sie aus der Miete heraus ein Produkt kaufen möchten, können Sie das unter Anrechnung der bereits geleisteten Miete übernehmen.

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Telefon: +49 (0) 77 31 792-786 oder E-Mail: customerservice@orbitalum.com

Eine Maschine vor dem Kauf mieten und testen.

Alle Maschinen werden regelmäßig gewartet und sind somit in einem Top-Zustand.

 

Mietvorteile:

  • Geringere Lagerhaltungskosten
  • Keine Reparaturkosten
  • Geringer Kapitaleinsatz
  • Immer die neueste Technologie im Einsatz
  • Minimale Ausfallzeiten


Unser Miet- und Gebrauchtmaschinen-Service beinhaltet:

  • Miettarife auf Wochenbasis
  • Mietkauf
  • Langzeitmiete

 

Klicken Sie hier für unsere Mietkonditionen

1 Mietdauer
Die Miete beginnt, innerhalb Deutschlands einen Tag und im Ausland zwei Tage nach dem auf dem Frachtbrief des Vermieters bescheinigten Abgangsdatum des Mietobjektes aus dem Werk Singen.

Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche, ab dem 8. Tag wird tagesgenau abgerechnet.

Sie endet, innerhalb Deutschlands einen Tag und im Ausland zwei Tage vor dem mit dem auf dem Frachtbrief des Mieters bescheinigten Eingangsdatum des Mietobjektes im Werk Singen.

2 Versand
Der Versand erfolgt nach Erhalt des unterschriebenen Mietvertrages.

Der Vermieter kann in besonderen Fällen das Mietobjekt schon vor Eingang des unterzeichneten Mietvertrages zum Versand bringen. In solchen Fällen gilt der Mietvertrag als mündlich vereinbart zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Mieter.

3 Transport, Transportrisiko
Der Mieter trägt die gesamten Transportkosten ab/nach Singen sowie das Transportrisiko.

4 Mietansätze
Es gelten die im Mietvertrag aufgeführten Mietansätze. Die Mietsätze sind Wochenmietsätze. Angefangene Wochen werden im Verhältnis der Restmiettage berechnet. Eine Mietwoche hat sieben (7) Miettage. Arbeitsfreie Tage und Feiertage können vom Mieter nicht in Abzug gebracht werden.

Die Mietrechnungen sind nach Erhalt rein netto zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zum Monatsende. Der Vermieter ist jedoch berechtigt Akontozahlungen zu verlangen.

5 Eigentum
Das Mietobjekt bleibt bis zu einer etwaigen käuflichen Übernahme während der ganzen Mietdauer Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf nicht zum Nachteil des Vermieters darüber verfügen und hat es von Pfändungen, Belastungen und sonstigen Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten. Tritt dennoch einer der erwähnten Umstände ein, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

6 Untermiete
Der Mieter ist berechtigt, das Mietobjekt an einen Dritten weiterzuvermieten.

7 Gewährleistung
Das Mietobjekt ist vom Mieter nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Allfällige Mängel sind sofort nach Erhalt des Mietobjektes zu melden.

Der Vermieter stellt ein einwandfrei funktionierendes Mietobjekt zur Verfügung.
Sollten durch unsachgemäße Bedienung, Aufbewahrung, Behandlung oder Versand Schäden am Mietobjekt entstehen, welche nicht unter normalen Verschleiß fallen, werden dem Mieter die Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt.
Verlorengegangenes Material wird zu den jeweils gültigen Verkaufspreisen belastet.

8 Haftung des Vermieters / Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Mieters aus jedem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder Unmöglichkeit sind für leichte Fahrlässigkeit des Vermieters ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung, insbesondere das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Fehler des Mietobjektes, für die nach den anwendbaren Produkthaftungsgesetzen zwingend gehaftet wird.

9 Versicherung
Der Mieter haftet dem Vermieter für Einbruchs-, Diebstahl- und Feuerschäden am Mietobjekt. Dem Mieter wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.

10 Rückgabe des Mietobjektes
Sofern der Mieter das Mietobjekt nicht käuflich erwirbt, hat er dieses nach Ablauf der vereinbarten, spätestens jedoch nach Ablauf der maximalen Mietdauer, äußerlich gereinigt und in der Originalverpackung an den Vermieter zurück zusenden.

11 Kauf des Mietobjektes
Der Mieter ist jederzeit berechtigt, das Mietobjekt käuflich zu erwerben.

Die gültige Ausübung des Kaufrechts erfolgt unter den aufschiebenden Bedingungen der fristgerechten Bezahlung des Kaufpreises.

Die bezahlten Mieten werden an den Kaufpreis zu 75% angerechnet, maximal jedoch 13 Wochenmieten.
Beim Kauf gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen für die Orbitalum Tools GmbH. Die Mietdauer wird an die Gewährleistungsfrist angerechnet.

Der Kaufpreis ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig.

12 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist D-78224 Singen.

09/2012